In Zusammenarbeit mit der Landesspielkommission wurden neue Mindestanforderungen an die Lizenzen von Schiedsrichter*innen in den Erwachsenen-Spielklassen des Hessischen Volleyballverbands erarbeitet. Die Anpassungen wurden anschließend durch die Landesschiedsrichterkommission beschlossen und vom Vorstand bestätigt. Sie gelten ab der kommenden Saison.
Das Hauptziel war es, eine klare und einheitliche Struktur zu schaffen, die sowohl den Einsatz der Schiedsrichter*innen als auch die Organisation des Spielbetriebs erheblich vereinfacht. Gleichzeitig werden mit der Reform wesentliche Punkte adressiert, die in der bisherigen Praxis zu Unsicherheiten und Unstimmigkeiten führten.
Änderung der Mindestvoraussetzungen im Überblick
Spielklasse |
bisher |
ab 01.07.2025 |
Kreisklasse |
1. SR: D‑Lizenz*
2. SR: D‑Lizenz* |
beide SR: D‑Lizenz |
Kreisliga |
1. SR: D‑Lizenz
2. SR: D‑Lizenz* |
beide SR: D‑Lizenz |
Bezirksliga |
1. SR: C‑Lizenz**
2. SR: D‑Lizenz |
beide SR: D‑Lizenz |
Bezirksoberliga |
1. SR: C‑Lizenz
2. SR: D‑Lizenz |
beide SR: C‑Lizenz |
Landesliga |
1. SR: C‑Lizenz
2. SR: C‑Lizenz |
beide SR: C‑Lizenz |
* teilweise J‑Lizenz möglich / ** teilweise D‑Lizenz möglich
Die neue Regelung tritt verbindlich zum 01.07.2025 in Kraft und betrifft alle Erwachsenen-Spielklassen im Zuständigkeitsbereich des HVV. Es werden, wie auch in den vergangenen Jahren, genügend Lehrgänge angeboten, um die nötigen Aus- und Fortbildungen abzudecken.
Detaillierte Begründung der Änderungen
Gleichstellung innerhalb des Schiedsrichter-Teams
Zukünftig sind beide Schiedsrichter*innen auf gleichem Lizenzniveau ausgebildet. Damit wird einer eventuell empfundenen „Höherstellung“ des 1. gegenüber dem 2. Schiedsrichter in manchen Ligen entgegengewirkt.
Entfernung der Jugendlizenz (J‑Lizenz) aus dem Erwachsenenbereich
Die J-Lizenz ist speziell auf den Jugendspielbetrieb ausgerichtet und unterscheidet sich inhaltlich und fachlich stark von der D‑Lizenz, weshalb sie im Erwachsenenspielbetrieb nicht mehr zum Tragen kommen soll.
Abbau von Sonderregelungen und Ausnahmen
Durch klare Vorgaben wird sofort ersichtlich, welche Schiedsrichterlizenz für welche Spielklasse erforderlich ist. Durch die klare Struktur werden bisherige Ausnahmeregelungen, etwa bei bestimmten Ligakonstellationen, konsequent beseitigt.
Erleichterung der Planung und Organisation
Vereine und Schiedsrichter*innen können langfristiger und verlässlicher planen.
Kontakt
Für Fragen zu den neuen Lizenzvoraussetzungen stehen der Vorsitzende der Schiedsrichterkommission bzw. die Schiedsrichterwarte der Bezirke gerne zur Verfügung!
Enrico Immig
Vorsitzender der Schiedsrichterkommission
enrico.immig@hessen-volley.de
Weiterführende Informationen
veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2025 um 17:26; erstellt von Hessischer Volleyballverband,
letzte Änderung: 30.04.25, 23:35