2G-Regel für Trainings- und Spielbetrieb

HVV | Halle

Update: Die Informationen wurden am 26. November 2021 aktualisiert. Änderungen sind kursiv und farblich hervorgehoben.

Gemäß einem 3-Stufen-Plan wird die sogenannte Hospitalisierungsrate in den Fokus genommen. Erreicht der Wert in einem Bundesland bestimmte Schwellenwerte, werden die Maßnahmen verschärft. Liegt er fünf Tage darunter, wird wieder gelockert.

Hessen befindet sich, mit einem Wert von 4,59 pro 100.000 Einwohner*innen (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration – 25.11.2021) in der ersten Stufe, sodass bei Sportveranstaltungen und -ausübungen eine flächendeckende 2G-Regelung gilt.

Was bedeutet das für Volleyball in Hessen?

Es gilt seit dem 25. November für den Trainings-/ Übungsbetrieb und für Wettkampfveranstaltungen die 2G-Regelung (Geimpft und Genesen).

Eine Ausnahmeregelung gilt für beschäftigte Personen (so z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen und ähnliche Personen) – unabhängig davon, ob diese hauptamtlich, ehrenamtlich oder freiberuflich tätig sind. Diese Gruppe benötigt für jeden Tag des Trainings- und Übungsbetriebs, sowie Wettkampfs einen Antigen-Testnachweis.

Schülerinnen und Schüler sind weiterhin von 2G ausgenommen, müssen jedoch regelmäßig (drei Mal pro Woche) in der Schule getestet werden, was durch Vorlage des Schul-Testhefts nachgewiesen wird. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigen-Test vorlegen.

Erwachsenen-Spielbetrieb

Der Spielbetrieb der Frauen und Männer wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Stufe bis auf Weiteres fortgeführt. Bei den aktuell gültigen Regelungen (entsprechend Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV) findet der Spielbetrieb in der ersten Stufe – unter Einhaltung der 2G-Regelung – statt. Auch darüber hinaus sind Einschränkungen möglich, wobei dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation maßgeblich sind, die für den Heimverein bzw. in der Kommune gelten, in der die Trainings- und Spielhalle liegt.

Sieht sich ein Verein nicht in der Lage unter den herrschenden Bedingungen (z. B. weil bei Umsetzung der 2G-Regel die Mindestmannschaftsstärke unterschritten wird) zu spielen, kann das Spiel nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle verlegt werden. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, unter Angabe von Gründen, aber spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen. Als letzte Antragsfrist gilt für das kommende Wochenende gilt Freitag, 26.11.2021 um 11:00 Uhr.

Wir appellieren daran, die Sonderregelungen mit dem Höherspielen zu nutzen, um Spielverlegungen möglichst zu vermeiden. Eine Verlegung ist für die beantragenden Mannschaften straffrei.

Jugend-Spielbetrieb

Der Jugend-Spielbetrieb wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der ersten Stufe fortgeführt.

Publikum bei unseren Sportveranstaltungen

Die Regelungen der Verordnung sehen auch hier in Hessen die flächendeckende Umsetzung der 2G-Regelung vor. Hierbei ist weiterhin zu beachten, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer (auch am Sitzplatz) der Maskenpflicht unterliegen und Mindestabstände einzuhalten sind.

Es gibt jedoch für Veranstalter, also auch unsere Vereine, ein sogenanntes Optionsmodell „2G-Plus“. Hier wird von geimpften und genesenen Personen ein tagesaktueller negativer Antigen-Test gefordert, um bei den Veranstaltungen auf die Maskenpflicht und Abstände verzichten zu können.

Weitere Informationen

Leider lässt uns die aktuelle Situation keine andere Möglichkeit, als eine regelmäßige Beurteilung der Lage durchzuführen. Der Landesspielwart ist hierzu im regelmäßigen engen Austausch mit der Corona-Arbeitsgruppe und dem HVV-Vorstand.

Oberstes Ziel für den HVV bleibt es dabei, unseren Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten, was auch eine Empfehlung des Deutschen Olympischen Sportbundes darstellt.

Die Vereine sowie die Spielerinnen und Spieler werden aber auch nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, die sich veränderte Pandemie-Situation nicht zu unterschätzen und, wie in unserem Sport gewohnt, gegenseitige Rücksicht walten zu lassen.

„Das Ignorieren der Corona-Bestimmungen oder auch Suchen von Regelungslücken ist in der aktuellen Zeit nicht angebracht“, bittet auch HVV-Präsident Thomas Petigk um die Unterstützung aller hessischen Volleyballerinnen und Volleyballer.

Timo Geppert, Vorsitzender der Landesspielkommission

„Wir hoffen durch die Einhaltung der Regelungen und Bemühungen von uns allen, unseren Spielbetrieb möglichst lange weiterhin aufrecht zu erhalten und dabei aber unseren Spielerinnen und Spielern keiner zusätzlichen Gefahr auszusetzen. Die Umsetzung der 2G-Regel kann uns dabei helfen.“

Der Landessportbund hat wichtige Fragen zusammengefasst, auf deren Beantwortung wir hiermit ausdrücklich verweisen wollen.
Wichtige Fragen – Was sportlich derzeit möglich ist

Unter anderem wird geklärt, wann sogenannte „Negativnachweise“ nötig sind und wie lange schulische Tests gelten. Auch wird nochmals auf die Verpflichtungen der Vereine hingewiesen, die als „Sportstättenbetreiber“ für die Kontrolle der Umsetzung der 2G-Regel und Negativnachweise eine wichtige Verantwortung tragen.

veröffentlicht am Freitag, 26. November 2021 um 13:41; erstellt von Hessischer Volleyballverband,  
letzte Änderung: 26.11.21 13:46