Die Landesspielkommission (LSK) ist für die Organisation des Spielbetriebs im gesamten Verbandsbereich zuständig. Der Vorsitz der Spielkommission wird durch den Verbandstag gewählt. Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder sind in Punkt 2.1 der Spielordnung festgelegt.
Gemäß den verschiedenen Spielrechten des DVV wird der Spielverkehr in Hessen in vier grundsätzlichen Kategorien –
voneinander getrennt – organisiert und durchgeführt: