Die Schiedsrichterkommission (SRK) ist für das Schiedsrichterwesen im gesamten Verbandsbereich zuständig. Der Vorsitz der Schiedsrichterkommission wird durch den Verbandstag gewählt. Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder sind in Punkt 2.2 der Schiedsrichterordnung festgelegt.