Zur Würdigung besonderer Verdienste oder Leistungen im Zusammenhang mit dem Volleyball und dem Hessischen Volleyballverband kann der HVV Ernennungen vornehmen und Auszeichnungen verleihen.
Wer das Amt des Präsidenten des HVV über mehrere Wahlperioden verdienstvoll geführt hat, kann zum Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. Der Ehrenpräsident kann am Verbandstag teilnehmen und ist dort stimmberechtigt.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer Inhaber*in der goldenen Ehrennadel des HVV ist und sich auch nach der Verleihung weiterhin im besonderen Maße um den HVV verdient gemacht hat oder sich in einer Funktion im HVV außergewöhnlich um die Belange des hessischen Volleyballsports verdient gemacht hat.