Höherspielen (BSO)
U20-Spieler/innen und jünger dürfen nach Punkt 6.5.11 Bundesspielordnung ab dem 3. Spiel in der höheren Spielklasse des gleichen Vereins beliebig oft eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen.
In der Dritten Liga sowie den Lizenzligen 1. und 2. Bundesliga dürfen auch Spieler/innen bis zur U23 und jünger ab dem 3. Spiel beliebig oft eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen.
Doppelspielrecht (BSO)
Soll ein/e Jugendspieler/in des Landeskaders darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, in einer höheren Liga eines anderen Vereins (bzw. im eigenen Verein ab Regionalliga und bereits ab dem 1. Spieltag) mitzuspielen, kann ein Doppelspielrecht nach Punkt 6.4.4 Bundesspielordnung beantragt werden. Dazu ist der folgende Antrag bis zum 31.12. eines jeden Jahres beim HVV-Vorstand einzureichen:
Das Formular muss unterschieben von beiden Vereinen sowie von dem/der Spieler/in (bzw. Erziehungsberechtigten) zusammen mit der Lizenz des Erstpielrechts (inkl. Mannschaftszuweisung) eingescannt und an sams@hessen-volley.de geschickt werden.
Hinweis: Innerhalb des Hessischen Volleyballverbandes (bis einschließlich Oberliga) kann ein Doppelspielrecht in Ausnahmefällen auch für talentierte Spieler/innen ohne Kaderzugehörigkeit beantragt werden.